1. Geltungsbereich
Für die Sprachkurse und zusätzlichen Leistungen der AvidaZ Spanisch-Sprachschule, im nachfolgenden AvidaZ genannt, gelten gegenüber ihren Kursteilnehmern/innen die
nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen. Anderslautende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch AvidaZ. Darauf kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet
werden.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung des/der Kursteilnehmers/in durch AvidaZ bestätigt worden ist.
3. Anmeldung
Die Kursanmeldung hat schriftlich zu erfolgen und ist verbindlich. AvidaZ hält entsprechende Anmeldeformulare bereit. Mit der Kursanmeldung werden die AGB
akzeptiert.
4. Gruppenkurse
4.1. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
4.2. Eine Gruppe besteht aus mindestens 3 und maximal 6 Teilnehmer:innen.
4.3. Falls an einem Tag in einer Gruppe nur zwei Teilnehmer:innen anwesend sind, wird die Unterrichtstunde von 45 auf 30 Minuten gekürzt.
4.4. Wenn bis zu drei Tage vor Beginn eines Gruppenkurses die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, darf AvidaZ den Beginn des Kurses verschieben. AvidaZ behält sich auch das Recht vor, den Kurs
notfalls zu stornieren. Bereits eingezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Den Teilnehmer:innen wird jedoch die Möglichkeit
geboten, den Sprachkurs in anderer Form durchzuführen (z.B. Einzel-, Duo-Unterricht entweder mit der entsprechenden Preiserhöhung oder der Reduzierung der Stundenzahl).
4.5. Wir bieten eine unverbindliche Probestunde an. Das heißt, wenn man sich entscheidet, nicht weiterzumachen, muss man für die Stunde nicht bezahlen. Andernfalls gilt sie als erste
Unterrichtsstunde des Vertrages.
4.6. Die Kosten für Lehrmaterial wie z. B. Bücher sind nicht in den Preisen enthalten.
4.7. Gruppenkurse finden fortlaufend statt und haben grundsätzlich kein Enddatum. Auf Wunsch verlängert sich automatisch die Vertragslaufzeit um den jeweils angegeben Zeitraum und zu den bisher
geltenden Konditionen, wenn nicht bis 21 Tage vor Laufzeitende eine schriftliche Kündigung vorliegt. Eine erneute Buchung ist in diesem Fall nicht notwendig.
4.8. Nach Abschluss des Kurses erhält der Teilnehmer auf Anfrage eine Bescheinigung über die Teilnahme.
Unterrichtsausfall
4.9. An Feiertagen und während Betriebsferien wie z.B. über Weihnachtsferien findet in der AvidaZ Sprachschule kein Unterricht statt. Die Vertragslaufzeit wird automatisch für jeden ausgefallenen
Unterrichtstag um eine Woche verlängert.
4.10. Kursteilnehmer die aufgrund von Krankheit, Urlaub, dienstlichen oder privaten Verpflichtungen Unterrichtseinheiten versäumen, haben keinen Anspruch auf Ersatz. In Ausnahmefällen wie z. B.
längerer Krankheit, Umzug oder Versetzung können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Hierfür geforderte Nachweise sind, auf Kosten des/der Teilnehmers/-in, zu besorgen und AvidaZ
vorzulegen.
4.11. Der Betrag für den bezahlten Kurs wird im Falle der Abwesenheit oder des Abbruches des/der Teilnehmers/-in nicht zurückerstattet.
Kündigung
4.12. Sollte der Teilnehmer während des Kurses aus wichtigem Grund kündigen (siehe Punkt 4.10), kann AvidaZ ggfs. Ausnahmeregelungen treffen.
5. Intensiv- u. Semiintensivkurse
5.1. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
5.2. Eine Gruppe besteht aus mindestens 3 und maximal 6 Teilnehmern.
5.3. Falls an einem Tag in einer Gruppe nur zwei Teilnehmer anwesend sind, wird die Unterrichtstunde von 45 auf 30 Minuten gekürzt.
5.4. Wenn bis zu drei Tage vor Beginn eines Intensivkurses die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, darf AvidaZ die Stundenzahl des Kurses reduzieren. AvidaZ behält sich auch das Recht vor, den
Kurs notfalls zu stornieren. Bereits eingezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Den Teilnehmern wird jedoch die Möglichkeit
geboten, den Sprachkurs in anderer Form durchzuführen (z.B. Einzel-, Duo-, Unterricht, Standardkurs - mit der entsprechenden Preisanpassung).
5.5. Die Kosten für Lehrmaterial wie z. B. Bücher sind nicht in den Preisen enthalten.
5.6. Nach Abschluss des Kurses erhält der Teilnehmer auf Anfrage eine Bescheinigung über die Teilnahme.
Unterrichtsausfall
5.7. An Feiertagen findet in der AvidaZ Sprachschule kein Unterricht statt.
5.8. Kursteilnehmer die aufgrund von Krankheit, Urlaub, dienstlichen oder privaten Verpflichtungen Unterrichtseinheiten versäumen, haben keinen Anspruch auf Ersatz. In Ausnahmefällen wie z. B.
Krankenhausaufenthalt können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Hierfür muss der Teilnehmer AvidaZ entsprechende Nachweise vorlegen. Dafür anfallende Kosten trägt der Teilnehmer.
5.9. Der Betrag für den bezahlten Kurs wird im Falle der Abwesenheit oder des Abbruches des/der Teilnehmers/-in nicht zurückerstattet.
Kündigung und Stornogebühren
5.10. Ein Rücktritt des/r Kursteilnehmers/in vom Kursbeginn wird erst durch Abgabe einer entsprechenden schriftlichen Erklärung gegenüber der AvidaZ wirksam. Als
Rücktrittszeitpunkt gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei der AvidaZ.
5.11. Ein Rücktritt des/r Teilnehmers/in von den bei der AvidaZ gebuchten Kursleistungen und den damit im direkten Zusammenhang stehenden Leistungen ist bis 2 Wochen vor Kursbeginn ohne Stornokosten
möglich, danach werden folgende Stornogebühren erhoben:
o Bis 7 Tage vor Kursbeginn: 30% der gesamten Kosten.
o Bis 2 Werktage vor Kursbeginn: 60% der gesamten Kosten.
o Bis 1 Werktag vor Kursbeginn: 100% der gesamten Kosten.
5.12. Sollte der Teilnehmer während des Kurses aus wichtigem Grund kündigen (siehe Punkt 5.8), kann AvidaZ ggfs. Ausnahmeregelungen treffen.
6. Einzel- und Duo-Unterricht
6.1. Eine Unterrichtsstunde dauert 45, 60 oder 90 Minuten.
6.2. Der Einzel- und Duo-Unterricht sind abhängig von der Verfügbarkeit. Wir versuchen im Rahmen unserer Möglichkeiten flexibel zu sein und auf die Wünsche unserer Schüler einzugehen. Besonders in
den Ferien behält sich AvidaZ das Recht vor, die Uhrzeiten aus organisatorischen Gründen zu ändern.
6.3. Beim Einzel- und Duo-Unterricht werden die Termine spätestens fünf Tage im Voraus festgelegt. Terminvereinbarungen sind einzuhalten. Im Verhinderungsfall muss der Termin spätestens 24 Stunden
vorher telefonisch oder per E-Mail abgesagt werden. Montagstermine müssen bis zum vorhergehenden Freitag bis 17 Uhr abgesagt werden. Bei verspäteter Absage gelten die Unterrichtsstunden als
abgehalten.
6.4. Wir bieten eine unverbindliche Probestunde an. Das heißt, wenn man sich entscheidet, nicht weiterzumachen, muss man für die Stunde nicht bezahlen. Andernfalls gilt sie als erste
Unterrichtsstunde des Vertrages.
6.5. Die Kosten für Lehrmaterial wie z. B. Bücher sind nicht in den Paketpreisen enthalten.
6.6. Das 10 Stunden-Paket hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab Kauf des Paketes und das 20
Stunden-Paket 12 Monate. Nach Ablauf der Gültigkeit verfallen die nicht in Anspruch genommenen Unterrichtsstunden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Gebühr der Stundenpakete besteht
nicht.
6.7. Weitere Stundenpakete können jederzeit gebucht werden. Auf Wunsch verlängern sich diese automatisch. Dies wird auf dem Anmeldungsformular genau spezifiziert.
Kündigung
6.8. Aufgrund der Flexibilität des Einzel- und Duo-Unterrichtes, können gebuchte Unterrichtseinheiten oder Pakete leider nicht storniert werden.
6.9. Der Betrag für die bezahlten Stunden wird im Falle der des Abbruches des/der Teilnehmers/-in nicht zurückerstattet.
7. Allgemeine Bestimmungen
7.1. Für die Anmeldung eines Schülers oder Studenten bis zum Alter von 27 Jahren wird für einen Kurs ein Rabatt in Höhe von 10 % gewährt. Ein Nachweis ist erforderlich
und muss zum Zeitpunkt der Anmeldung vorgelegt werden. Ohne Nachweis wird der Normalpreis verlangt.
7.2. AvidaZ behält sich das Recht vor, einen schon angefangenen Kurs wegen unzureichender Teilnehmerzahl zu stornieren. In diesem Fall werden die übrigen Teilnehmer auf andere Kurse
verteilt.
7.3. Die Kursart des von Ihnen gebuchten Kurses ist verbindlich. Eine Ummeldung von einem Kurs in einen nicht vergleichbaren Kurs (z.B. von Gruppenkurs zum Einzelunterricht) ist nicht möglich, es sei
denn, man schließt einen neuen Vertrag ab. Bereits gezahltes Entgelt wird für den neuen Vertrag nicht verrechnet.
7.4. Im Falle eines krankheitsbedingten Lehrerausfalls stellt die AvidaZ einen Ersatzlehrer, sofern möglich. Wenn keine Vertretung möglich ist, werden die Unterichtsstunden nach Vereinbarung zwischen
Lehrer und Schüler nachgeholt. Sollte das Nachholen der Termine nicht möglich sein, werden die Gebühren für die nicht in Anspruch genommenen Stunden anteilig zurückerstattet.
7.5. Lehrerwechsel, auch während der Kurslaufzeit, sind möglich. AvidaZ ist bemüht dies zu verhindern. Dennoch kann nicht garantiert werden, dass eine Lehrerin oder ein Lehrer den Kurs zu Ende führen
kann. Durch einen Lehrerwechsel besteht kein Sonderkündigungsrecht.
7.6. AvidaZ wird die auf Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Entsprechendes gilt bei der Weitergabe von
Änderungen von der Steuern oder weiteren gesetzlichen Abgaben. Preisänderungen werden nur wirksam, wenn AvidaZ dem Kunden die Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in
Textform mitteilt.
7.7. AvidaZ haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Vertragsverpflichtungen, soweit diese auf höhere Gewalt, insbesondere Feuer, Wasser, Unwetter, Bombenfund oder sonstige Naturereignisse wie
Explosion, Streik, Krieg, Aufruhr oder sonstige außerhalb des Verantwortungs-/ Einflussbereiches von AvidaZ liegende Gründe zurückzuführen sind.
7.8. Die Arbeitsmaterialien zum Unterricht sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung der AvidaZ vervielfältigt oder verbreitet werden.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. AvidaZ bietet ihren Kunden die Zahlung durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren mittels Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, oder alternativ durch Überweisung an. Der Kunde ist dabei verpflichtet neben dem Rechnungsdatum auch die Rechnungsnummer als Verwendungszweck korrekt und vollständig anzugeben.
8.2. Wenn der Teilnehmer es wünscht, kann das Teilnahmeentgelt auf Raten bezahlt werde. In diesem Fallen
berechnen wir 1% Verwaltungskosten.
8.3. Bei Ratenzahlung und für 4-wöchige Verträge verpflichtet sich der Teilnehmer einer Lastschrift zuzustimmen.
8.4. Sollte der Teilnehmer die Gesamtzahlung per Überweisung bezahlen wollen, soll der Rechnungsbetrag im Voraus auf folgendes Konto überwiesen werden:
IBAN: DE66 3704 0044 0121 0475 00 - BIC: COBADEFFXXX
8.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden wird AvidaZ die dadurch zusätzlich entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.
8.6. Bei einer durch den Kunden zu vertretenden Rücklastschrift kann AvidaZ die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
8.7. Im Fall des andauernden Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, erforderliche Inkassokosten zu tragen.
8.8. AvidaZ behält sich bei Zahlungsverzug des Kunden vor, Verzugszinsen nach Maßgabe von § 288 BGB zu fordern.
8.9. Ansprüche gegen AvidaZ können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
9. Steuerhinweis
Alle Sprachkurse der AvidaZ können auch als Vorbereitung auf das DELE Sprachdiplom belegt werden und dienen der beruflichen bzw. akademischen Fortbildung und sind daher
gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.
10. Pflichten der Teilnehmer/innen und Haftung seitens der AvidaZ
10.1. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die in der Schule geltende Hausordnung zu beachten, insbesondere den Unterricht nicht zu stören, sowie Geräte und
Einrichtungen der Schule pfleglich zu behandeln.
10.2. Der AvidaZ bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Pflichten aus 10.1 geltend zu machen.
10.3. Die AvidaZ behält sich vor, Teilnehmer/innen, die gegen die Pflichten aus 10.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen, von der Teilnahme am Kurs auszuschließen.
10.4. Der AvidaZ steht weiterhin ein einseitiges Kündigungsrecht zu, wenn der/die Teilnehmer/in die Kursgebühren nach erfolgter Mahnung nicht fristgerecht zahlt.
10.5. In diesen Fällen sind alle offenen Rechnungen sofort fällig. Bereits geleistete Beiträge werden bis zum Datum der selbstverschuldeten Kündigung nicht erstattet.
10.6. Die AvidaZ hat eine Unfallpolice abgeschlossen, die Unfälle deckt, die sich innerhalb der Schule zutragen
können, sofern AvidaZ dafür verantwortlich ist. Die AvidaZ übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände der einzelnen Kursteilnehmer/innen, weshalb der
Abschluss einer eigenen Versicherung empfohlen wird.
11. Schlussbestimmung
11.1. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
11.2. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen bzw. bestehen nicht.
11.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, andernfalls sind diese nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser
Klausel.